Risikohinweise
Die Anlage in den Fonds birgt neben der Chance auf Wertsteigerungen und Ausschüttungen auch Verlustrisiken.
Exemplarisch seien die nachfolgenden Risiken genauer erläutert. Weitergehende Risikohinweise und Informationen können dem Verkaufsprospekt entnommen werden.
Immobilienrisiken:
Die Mieterträge des Fonds können infolge von Leerständen oder zahlungsunfähigen Mietern sinken. Immobilien können für Mieter an Attraktivität verlieren, sodass für diese nur noch geringere Mieteinnahmen erzielbar sind. Die Immobilien können durch Feuer, Sturm oder andere Ereignisse beschädigt werden Instandhaltungen und Modernisierungen können teurer werden als geplant. Der Wert der Immobilien kann durch allgemeine wirtschaftliche Entwicklungen sinken.
Mögliche Änderungen im Steuerrecht können den Ertrag aus den Immobilien beeinflussen.
Projektentwicklungen:
Bei Bauprojekten kann sich die Fertigstellung verzögern oder teurer werden als bei Baubeginn angenommen. Außerdem kann das fertiggestellte Gebäude ggf. nicht sofort vermietet werden oder der erzielbare Mietpreis ist geringer als bei Baubeginn angenommen.
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften:
Wenn der Fonds Immobilien über Immobilien-Gesellschaften erwirbt, können sich Risiken aus Änderungen im Gesellschafts- und Steuerrecht ergeben.
Fremdfinanzierte Immobilien:
Bei einer Fremdfinanzierung der Immobilien des Fonds durch Kreditaufnahme wirken sich ihre Wertschwankungen stärker auf den Preis der Fondsanteile aus (sog. Hebeleffekt). Das gilt für Wertsteigerungen ebenso wie für Wertverluste.
Liquiditätsrisiken:
Immobilien und Immobilien-Gesellschaften können – anders als z. B. Aktien – nicht kurzfristig veräußert werden. Wenn sehr viele Anleger gleichzeitig ihrer Anteile zurückgeben möchten, reicht die Liquidität des Fonds möglicherweise nicht zur Bedienung aller Rücknahmeverlangen aus. In diesen Fällen muss die Gesellschaft die Anteilrücknahme mit der Folge aussetzen, dass die Anleger – ggf. längere Zeit – nicht über ihr investiertes Kapital verfügen können. In letzter Konsequenz kann es zur Abwicklung des Fonds mit der Folge der Veräußerung sämtlicher Vermögenswerte kommen. Ggf. erhält ein Anleger erst nach vollständiger Abwicklung den auf seine Anteile entfallenden Abwicklungserlös.
Besonderes Preisänderungsrisiko:
Während der Mindesthaltefrist von 24 Monaten und der 12-monatigen Kündigungsfrist können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstandspreis fällt. Damit besteht das Risiko, dass der durch den Neuanleger erzielte Rücknahmepreis niedriger als der Ausgabepreis zum Zeitpunkt des Anteilerwerbs oder als der Rücknahmepreis zum Zeitpunkt der unwiderruflichen Rückgabeerklärung ist. Der erzielte Rücknahmepreis liegt ggf. unter dem Rücknahmepreis, den Bestandsanleger bei sofortiger Rückgabe erzielen. Dieses Risiko gilt ebenso für Bestandanleger, die Anteile im Umfang von mehr als 30.000 EUR pro Kalenderhalbjahr zurückgeben möchten.
Risiken aus der eingeschränkten Verfügbarkeit/Mindesthaltefrist:
Anders als Bestandsanleger können Neuanleger nicht von einem Freibetrag profitieren. Daher können sie auf Änderungen der Rahmenbedingungen nur nach Einhaltung der Mindesthaltedauer von 24 Monaten und der 12-monatigen Kündigungsfrist und damit im Vergleich zu Bestandsanlegern nur mit Verzögerung reagieren. Dieses Risiko gilt ebenso für Bestandsanleger, die Anteile im Umfang von mehr als 30.000 EUR pro Kalenderhalbjahr zurückgeben möchten.
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